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   BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85   

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https://dejure.org/1987,6951
BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85 (https://dejure.org/1987,6951)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1987 - 7 C 10.85 (https://dejure.org/1987,6951)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 7 C 10.85 (https://dejure.org/1987,6951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung der Gasölverbilligung - Vertrauensschutz - Herstellung von Pilzsubstrat - Bodenbewirtschaftung - Verbilligungsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 60.78

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verbilligungsbeträgen - Nachweispflichten

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
    Der erkennende Senat hat § 11 Abs. 2 GVLwG a.F., der - entsprechend § 11 GVLwG n.F. - die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Verbilligungsbeträge vorschrieb, in seiner bisherigen Rechtsprechung als eine jeden Vertrauensschutz ausschließende Sonderregelung zu den §§ 48, 49 VwVfG angesehen (vgl. BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]; ferner Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - in Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 48).

    Ansatzpunkt für einen derartigen Vertrauensschutz konnte nach bisherigem Recht nicht der Bewilligungsbescheid sein, weil dessen Bindungswirkung sich im Hinblick auf die in § 9 Abs. 3 GVLwG a.F. vorgeschriebene Vorauszahlung nicht auf das "Behaltendürfen" der ausgezahlten Verbilligungsbeträge erstreckte (vgl. BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]); demgemäß brauchte ein Bewilligungsbescheid auch nicht zurückgenommen oder widerrufen zu werden, wenn auf seiner Grundlage Zahlungen geleistet wurden, die sich im Nachhinein als überhöht oder ungerechtfertigt herausstellten.

  • BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 220.80

    Anspruch der mit Tankwagen die von ihren Mitgliedern erzeugte Milch zur Molkerei

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 27. Januar 1981 (- BVerwG 7 B 220.80 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 69) eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
    Die Beklagte kann damit den angefochtenen Rückzahlungsbescheid nur auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch stützen, dessen Ausgestaltung dem Prinzip des Vertrauensschutzes hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerwGE 71, 85 [BVerwG 12.03.1985 - 7 C 48/82]).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
    In seinem letzten einschlägigen Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - hat der Senat jedoch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 (BVerfGE 59, 128) zum Erfordernis der Beachtung des Vertrauensschutzes bei der Einziehung von Vertriebenen-Ausweisen nach § 18 des Bundesvertriebenengesetzes offengelassen, ob § 11 GVLwG n.F. die Berufung auf Vertrauensschutz schlechthin ausschließt oder ob in Ausnahmefällen ein Vertrauensschutz in Betracht zu ziehen sei.
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84

    Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
    In seinem letzten einschlägigen Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - hat der Senat jedoch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 (BVerfGE 59, 128) zum Erfordernis der Beachtung des Vertrauensschutzes bei der Einziehung von Vertriebenen-Ausweisen nach § 18 des Bundesvertriebenengesetzes offengelassen, ob § 11 GVLwG n.F. die Berufung auf Vertrauensschutz schlechthin ausschließt oder ob in Ausnahmefällen ein Vertrauensschutz in Betracht zu ziehen sei.
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 64.75

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte - Gasöl-Betriebsbeihilfe -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
    Der erkennende Senat hat § 11 Abs. 2 GVLwG a.F., der - entsprechend § 11 GVLwG n.F. - die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Verbilligungsbeträge vorschrieb, in seiner bisherigen Rechtsprechung als eine jeden Vertrauensschutz ausschließende Sonderregelung zu den §§ 48, 49 VwVfG angesehen (vgl. BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]; ferner Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - in Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 48).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 1 K 1144/18

    Gewährung der Energiesteuerentlastung für einen Champignonzuchtbetrieb

    Im Übrigen gehört die Eigenproduktion des Substrats, die dem Antrag zufolge in die Entlastung einbezogen werden soll, ersichtlich nicht zur Bodenbewirtschaftung (so bereits BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 10/85 -, juris, zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz).

    Diese knüpfte für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes gleichfalls nicht nur daran an, ob ein Antragsteller Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielte, sondern sah als weitere gesetzliche Voraussetzung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz ebenfalls die Bodenbewirtschaftung vor (dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 10/85 -, juris).

  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2022 - 5 K 1890/19

    Herstellung von Pilzsubstrat: Klassifizierung nach der WZ 2008

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.1987 zum dortigen Aktenzeichen 7 C 10/85, auf das die Klägerin schriftsätzlich verwiesen hat, lässt sich für den Streitfall auch nichts weiter herleiten.
  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2022 - 5 K 1468/19

    Herstellung von Pilzsubstrat: Klassifizierung nach der WZ 2008.

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.1987 zum dortigen Aktenzeichen 7 C 10/85, auf das die Klägerin schriftsätzlich verwiesen hat, lässt sich für den Streitfall auch nichts weiter herleiten.
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 1 K 1145/18

    Gewährung der Energiesteuerentlastung für einen Champignonzuchtbetrieb

    Diese knüpfte für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes gleichfalls nicht nur daran an, ob ein Antragsteller Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielte, sondern sah als weitere gesetzliche Voraussetzung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz ebenfalls die Bodenbewirtschaftung vor (dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 10/85 -, juris).
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