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BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückforderung der Gasölverbilligung - Vertrauensschutz - Herstellung von Pilzsubstrat - Bodenbewirtschaftung - Verbilligungsberechtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.03.1983 - 5638 I 82
- VGH Bayern, 11.01.1985 - 19 B 83 A.1301
- BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 60.78
Voraussetzungen für die Gewährung von Verbilligungsbeträgen - Nachweispflichten …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
Der erkennende Senat hat § 11 Abs. 2 GVLwG a.F., der - entsprechend § 11 GVLwG n.F. - die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Verbilligungsbeträge vorschrieb, in seiner bisherigen Rechtsprechung als eine jeden Vertrauensschutz ausschließende Sonderregelung zu den §§ 48, 49 VwVfG angesehen (vgl. BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]; ferner Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - in Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 48).Ansatzpunkt für einen derartigen Vertrauensschutz konnte nach bisherigem Recht nicht der Bewilligungsbescheid sein, weil dessen Bindungswirkung sich im Hinblick auf die in § 9 Abs. 3 GVLwG a.F. vorgeschriebene Vorauszahlung nicht auf das "Behaltendürfen" der ausgezahlten Verbilligungsbeträge erstreckte (vgl. BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]); demgemäß brauchte ein Bewilligungsbescheid auch nicht zurückgenommen oder widerrufen zu werden, wenn auf seiner Grundlage Zahlungen geleistet wurden, die sich im Nachhinein als überhöht oder ungerechtfertigt herausstellten.
- BVerwG, 27.01.1981 - 7 B 220.80
Anspruch der mit Tankwagen die von ihren Mitgliedern erzeugte Milch zur Molkerei …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 27. Januar 1981 (- BVerwG 7 B 220.80 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 69) eine abweichende Auffassung vertreten hat, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest. - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82
Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht
Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
Die Beklagte kann damit den angefochtenen Rückzahlungsbescheid nur auf den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch stützen, dessen Ausgestaltung dem Prinzip des Vertrauensschutzes hinreichend Rechnung trägt (vgl. BVerwGE 71, 85 [BVerwG 12.03.1985 - 7 C 48/82]).
- BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
In seinem letzten einschlägigen Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - hat der Senat jedoch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 (BVerfGE 59, 128) zum Erfordernis der Beachtung des Vertrauensschutzes bei der Einziehung von Vertriebenen-Ausweisen nach § 18 des Bundesvertriebenengesetzes offengelassen, ob § 11 GVLwG n.F. die Berufung auf Vertrauensschutz schlechthin ausschließt oder ob in Ausnahmefällen ein Vertrauensschutz in Betracht zu ziehen sei. - BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 51.84
Widerspruchsverfahren - Reformatio in peius - Abänderung zum Nachteil des …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
In seinem letzten einschlägigen Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 51.84 - hat der Senat jedoch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 (BVerfGE 59, 128) zum Erfordernis der Beachtung des Vertrauensschutzes bei der Einziehung von Vertriebenen-Ausweisen nach § 18 des Bundesvertriebenengesetzes offengelassen, ob § 11 GVLwG n.F. die Berufung auf Vertrauensschutz schlechthin ausschließt oder ob in Ausnahmefällen ein Vertrauensschutz in Betracht zu ziehen sei. - BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 64.75
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte - Gasöl-Betriebsbeihilfe - …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 10.85
Der erkennende Senat hat § 11 Abs. 2 GVLwG a.F., der - entsprechend § 11 GVLwG n.F. - die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Verbilligungsbeträge vorschrieb, in seiner bisherigen Rechtsprechung als eine jeden Vertrauensschutz ausschließende Sonderregelung zu den §§ 48, 49 VwVfG angesehen (vgl. BVerwGE 62, 1 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 60/78]; ferner Urteil vom 17. März 1977 - BVerwG 7 C 64.75 - in Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 48).
- FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 1 K 1144/18
Gewährung der Energiesteuerentlastung für einen Champignonzuchtbetrieb …
Im Übrigen gehört die Eigenproduktion des Substrats, die dem Antrag zufolge in die Entlastung einbezogen werden soll, ersichtlich nicht zur Bodenbewirtschaftung (so bereits BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 10/85 -, juris, zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz).Diese knüpfte für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes gleichfalls nicht nur daran an, ob ein Antragsteller Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielte, sondern sah als weitere gesetzliche Voraussetzung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz ebenfalls die Bodenbewirtschaftung vor (dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 10/85 -, juris).
- VG Frankfurt/Main, 06.07.2022 - 5 K 1890/19
Herstellung von Pilzsubstrat: Klassifizierung nach der WZ 2008
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.1987 zum dortigen Aktenzeichen 7 C 10/85, auf das die Klägerin schriftsätzlich verwiesen hat, lässt sich für den Streitfall auch nichts weiter herleiten. - VG Frankfurt/Main, 06.07.2022 - 5 K 1468/19
Herstellung von Pilzsubstrat: Klassifizierung nach der WZ 2008.
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.1987 zum dortigen Aktenzeichen 7 C 10/85, auf das die Klägerin schriftsätzlich verwiesen hat, lässt sich für den Streitfall auch nichts weiter herleiten. - FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019 - 1 K 1145/18
Gewährung der Energiesteuerentlastung für einen Champignonzuchtbetrieb …
Diese knüpfte für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes gleichfalls nicht nur daran an, ob ein Antragsteller Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielte, sondern sah als weitere gesetzliche Voraussetzung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Landwirtschafts-Gasölverwendungsgesetz ebenfalls die Bodenbewirtschaftung vor (dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 10/85 -, juris).